Messenger im Unternehmen: DSGVO und Impressum | Yura.to
Facebook Messenger geschäftlich: gemeinsame Verantwortlichkeit, Impressumspflicht auf der Seite, Aufbewahrung und was nicht in den Chat gehört.
Eine Facebook-Seite mit Messenger ist für viele kleine Unternehmen der erste Kundenkanal – und der am wenigsten geprüfte. Vier Punkte sollten geklärt sein, bevor dort regelmäßig Kundendaten landen.
Praxisübersicht, keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall entscheidet Ihre Datenschutzstelle oder ein Fachanwalt.
1. Gemeinsame Verantwortlichkeit
Für Facebook-Seiten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Seitenbetreiber und Meta gemeinsam verantwortlich sind – nicht nur Meta. Das betrifft vor allem die Insights-Daten, hat aber eine praktische Folge: Sie können sich nicht darauf zurückziehen, dass „Facebook das macht“.
Meta stellt dafür eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit (Seiten-Insights-Ergänzung) bereit. Prüfen Sie, ob sie für Ihre Seite gilt, und halten Sie den Stand Ihrer Prüfung fest – für das Verarbeitungsverzeichnis brauchen Sie ihn ohnehin.
2. Impressum auf der Seite
Eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite ist ein Telemedienangebot; die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (früher TMG) gilt. Praktikabel ist beides zusammen:
Dasselbe gilt für die Datenschutzerklärung – der Link gehört ebenfalls in die Seiteninformationen.
3. Was nicht in den Chat gehört
Das ist weniger eine rechtliche Feinheit als eine praktische Regel: Was Sie über Meta schicken, liegt bei Meta. Für alles Sensible ist ein Kanal richtig, dessen Verarbeitung Sie vertraglich in der Hand haben – wie wir das für unsere eigenen Dienste regeln, steht auf der Seite zum Datenschutz.
4. Zugriff und Aufbewahrung
Die pragmatische Linie
Für die meisten kleinen Unternehmen lautet sie: Messenger als Erstkontakt ja, als Aktenschrank nein. Die Anfrage kommt herein, wird beantwortet, und was daraus wird – Termin, Auftrag, Rückruf – landet im System, das Sie kontrollieren.
Genau das macht die Messenger-Integration von Yura: Sie beantwortet wiederkehrende Fragen aus Ihren Vorgaben, prüft Terminwünsche gegen den Kalender und trägt sie ein; was eine Entscheidung braucht, geht mit Zusammenfassung an die zuständige Person. Verarbeitet wird auf Servern in Deutschland, mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Prüfung von Meta ersetzt das nicht – es sorgt aber dafür, dass die personenbezogene Substanz dort nicht liegen bleibt.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Impressum auf der Facebook-Seite?
Für geschäftlich genutzte Seiten ja. Ein Link auf das Impressum Ihrer Website im dafür vorgesehenen Feld genügt in der Regel.
Bin ich für die Daten der Messenger-Chats verantwortlich?
Für die Verarbeitung, die Sie veranlassen, ja. Für die Plattform selbst gilt die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Meta.
Darf ich Kunden über Messenger Werbung schicken?
Nur innerhalb des Antwortfensters nach einer Nachricht des Kunden und im Rahmen der Plattformregeln. Werbung ohne Anlass ist weder erlaubt noch sinnvoll.
Wie lange soll ich Chats aufbewahren?
So lange, wie Sie sie fachlich brauchen, plus etwaige gesetzliche Fristen. Alles darüber hinaus ist Datenhaltung ohne Zweck.
Muss ich Kunden auf die Nutzung von Messenger hinweisen?
In Ihrer Datenschutzerklärung sollte stehen, dass Sie den Kanal nutzen und was dabei verarbeitet wird – wie bei jedem anderen Kontaktweg auch.
Weiterführend: das offizielle Messenger-Hilfebereich.