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Immobilienmakler: was Käufer suchen und anfragen

Immobilien zum Verkauf, Hauskauf in der Nähe, Grundstück: was Käufer bei Google eingeben, was nach der Suche passiert und wie Makler Anfragen auffangen.

Kaum ein Käufer sucht nach einem Maklernamen. Gesucht wird nach dem Objekt – und zwar in einfachen Worten, oft mit dem Zusatz „in der Nähe“ oder einem Ortsnamen. Wer als Makler versteht, wie diese Suchen aussehen, versteht auch, warum die Anfrage am Ende oft über ein Portal oder das Telefon hereinkommt und selten über die eigene Website.

Was Käufer suchen

Monatliche Suchanfragen in Deutschland (Semrush, 2026)
SuchbegriffSuchen pro MonatEntwicklung im Jahresverlauf
immobilien zum verkauf3.600steigend
imobilien3.600steigend
hauskauf in der nähe2.400rückläufig
grundstück kaufen in der nähe2.400rückläufig
immobilien hannover2.400stabil

Drei Beobachtungen stecken in dieser kleinen Tabelle:

  • Suchende denken in Objekten, nicht in Anbietern. „Immobilien zum Verkauf“ ist die typische Einstiegssuche – und eine, bei der Maklerseiten mit großen Immobilienportalen um dieselben Plätze konkurrieren.
  • Der Ort gehört dazu. Ob Hauskauf in der Nähe oder die Suche nach Immobilien in einer bestimmten Stadt wie Hannover: Ohne Ortsbezug gibt es für einen regional tätigen Makler kaum etwas zu gewinnen.
  • Selbst Tippfehler bringen Nachfrage. Die Schreibweise mit einem „m“ kommt auf genauso viele Suchen wie die korrekte Einstiegssuche. Google korrigiert sie – ein Grund mehr, nicht auf einzelne Schlüsselwörter zu setzen, sondern auf klare, vollständige Angebote.
  • Was nach der Suche passiert

    Der Weg ist fast immer derselbe: Suche, Portal, Exposé, Anfrage. Die Anfrage kommt als Portal-Nachricht, als Mail oder als Anruf – und häufig dann, wenn Interessenten Zeit haben, also außerhalb der üblichen Bürozeiten. Der Makler, der zuerst antwortet und einen Besichtigungstermin anbietet, hat einen Vorsprung, der sich mit keinem Exposé aufholen lässt.

    Ein Exposé, das Fragen vorwegnimmt

    Jede Frage, die das Exposé schon beantwortet, ist ein Anruf weniger. Bewährt haben sich vier Bausteine:

  • Ein verständlicher Grundriss. Werkzeuge wie Planner 5D machen aus einer Skizze eine anschauliche 2D- oder 3D-Darstellung, mit der sich Interessenten die Räume vorstellen können.
  • Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Sie gehören nach dem Gebäudeenergiegesetz ohnehin in die Anzeige – und beantworten die häufigste Nachfrage zu den laufenden Kosten gleich mit.
  • Nebenkosten und Hausgeld, soweit bekannt, statt „auf Anfrage“.
  • Feste Besichtigungsfenster, die Interessenten direkt buchen können.
  • Vorqualifizieren, ohne abzuschrecken

    Nicht jede Anfrage führt zu einem Kauf, und jede Besichtigung kostet eine Stunde. Drei kurze Fragen vor dem Termin trennen Neugier von Absicht: Ist die Finanzierung geklärt? Wann soll gekauft werden? Wer kommt zur Besichtigung? Fragen Sie nur, was Sie für die Besichtigung wirklich brauchen – das ist freundlicher und entspricht dem Grundsatz der Datenminimierung.

    Was eine gute erste Antwort enthält

    Die erste Antwort auf eine Objektanfrage muss kurz sein und trotzdem vollständig: welches Objekt gemeint ist, zwei konkrete Besichtigungstermine zur Auswahl und die Unterlagen, die zur Besichtigung mitgebracht werden sollten. Ein „Wir melden uns“ ohne Termin schiebt die Entscheidung nur auf – und gibt dem Interessenten Zeit, beim nächsten Angebot anzufragen.

    Anfragen auffangen, auch am Abend

    Der KI-Telefonassistent von Yura nimmt Anrufe zu Ihren Objekten an, beantwortet wiederkehrende Fragen aus Ihren Vorgaben – Lage, Zimmerzahl, Übergabetermin – und bietet freie Besichtigungsfenster aus Ihrem Kalender an, etwa aus Google Calendar. Portal-Nachrichten und Mails übernimmt der KI-Mail-Assistent nach denselben Regeln. Preisverhandlungen und alles Individuelle bleiben bei Ihnen. Mehr zum Einsatz im Maklerbüro steht auf unserer Seite KI für Immobilienmakler.

    Häufige Fragen

    Warum erscheint meine Website nicht bei allgemeinen Immobiliensuchen?

    Weil dort häufig große Portale die vorderen Plätze belegen. Mehr Chancen haben regionale Inhalte, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil und Objekte, die Sie auch auf der eigenen Website vollständig beschreiben.

    Gehören Angaben zum Energieausweis in die Anzeige?

    Ja. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt Pflichtangaben in Immobilienanzeigen vor, sofern ein Energieausweis vorliegt.

    Darf ein Assistent Interessenten vorqualifizieren?

    Er darf die Fragen stellen, die Sie ihm vorgeben, und die Antworten zusammenfassen. Die Entscheidung, wer zur Besichtigung kommt, treffen Sie.

    Suchvolumen und Entwicklung: Semrush, Datenbank Deutschland (Trend der letzten zwölf Monate). Planner 5D: planner5d.com.

    Termin buchen